Beim Chartern eines Boots haben Sie die Pflicht, eine einmalige Einzugsermächtigung in Höhe von maximal 250 € auszustellen.
Von der Einzugsermächtigung wird Gebrauch gemacht, wenn Sie dem gemieteten Fahrzeug oder Dritten Schaden zugefügt haben oder bei etwaigen Verlusten der Ausstattung. Die Einzugsermächtigung erlischt, wenn das Mietobjekt rechtzeitig, sauber und schadensfrei an der vereinbarten Stelle dem Vermieter übergeben wurde. Bei einer eventuellen Stornierung des Bootes ist die gesamte Mietsumme fällig. (Regen ist kein Grund zur Stornierung).
- Vor der Abgabe sollten die Boote von innen und von außen sauber gemacht und leer gepumpt sein.
- Die Boote werden erst nach Unterzeichnung der Inventarliste abgegeben.
- Während der Charterfrist sollte der Mieter regelmäßig die Befestigung des stehenden und laufenden Guts kontrollieren.
- Alle Bootsreservierungen können an der Rezeption des Campings It Wiid getätigt werden.
- Die ausführlichen Charterbedingungen sind an der Rezeption erhältlich.
- Mängel, die innerhalb von 4 Stunden repariert oder ausgewechselt werden können, bilden keinen Grund für eine Rückerstattung.
- Unter Hochsaison ist zu verstehen: Juli bis August, Maiferien, Christi Himmelfahrt und Pfingsten.
Charterfristen
Halber Tag: 09.00-13.00 Uhr oder 13.00-17.00 Uhr.
Ganzer Tag: 09.00-17.00 Uhr.
Wochenende: Samstag 09.00 Uhr – Sonntag 17.00 Uhr.
Wochenmitte: Montag 15.00 Uhr – Donnerstag 17.00 Uhr.
Woche: kann an jedem Tag der Woche beginnen.